Diese Bedingungen gelten für alle Vortragenden der OGcon 2025. Mit dem Absenden des Anmeldeformulars und dem Setzen des Häkchens zur Zustimmung gelten sie als verbindlich anerkannt.
Veranstalter
Veranstalter der OGcon 2025 ist ein Joint Venture aus:
Benno Siebern
c/o IP-Management #37983
Ludwig-Erhard-Str. 18
20459 Hamburg
Deutschland
und
Pundamilia Marketing OÜ
Markus Habermehl
Keemia 4
10616 Tallinn
Estland
Begriffsdefinitionen
„Speaker“ ist jede natürliche Person, die im Rahmen der OGcon 2025 einen Vortrag oder ein Format zur Verfügung stellt.
„Veranstalter“ ist das oben genannte Joint Venture. Es betreibt die Plattform, kuratiert das Programm und verantwortet Durchführung, Kommunikation und Vermarktung der Veranstaltung.
1. Ziel und Anspruch der OGcon
Die OGcon ist eine inhaltsorientierte Online-Konferenz mit dem Schwerpunkt auf Künstlicher Intelligenz, Marketing und Zukunftstechnologien.
Ziel jedes Vortrags ist konkreter, praxisorientierter Mehrwert für die Teilnehmenden. Werbliche Hinweise auf eigene Angebote sind zulässig, müssen jedoch thematisch eingebettet und inhaltlich klar untergeordnet sein.
❗ Die OGcon ist kein Pitch-Event.
2. Inhalt und Vortrag
Jeder Speaker reicht bis spätestens 29. August 2025 einen vorab aufgezeichneten Vortrag ein (empfohlene Dauer: 45–60 Minuten).
Das Video ist in HD-Qualität (mind. 1080p) im Format .mp4 oder .mov bereitzustellen.
Der Beitrag muss thematisch relevant, technisch einwandfrei und in sendefähigem Zustand vorliegen.
3. Nutzungsrechte und Weiterverwertung
Mit der Einreichung räumt der Speaker dem Veranstalter ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht an folgenden Inhalten ein:
Videomaterial, Tonspuren, Folien, Präsentationen
Bildschirmaufnahmen, Begleitmaterialien, Textbausteine
Screenshots, Transkriptionen, Zitate und grafische Inhalte
Diese Inhalte dürfen verwendet werden für:
Ausstrahlung im Rahmen der OGcon (Streaming, Replay, Community-Zugänge)
Dauerhafte oder temporäre Bereitstellung im Mitgliederbereich (kostenfrei oder kostenpflichtig)
Redaktionelle Weiterverarbeitung (z. B. Snippets, Kongressnotizen, Best-of-Inhalte, Kursmaterialien)
KI-gestützte Transformation und Bearbeitung, inklusive Veränderung von Bildern, Videos, Ton und Text (z. B. durch Tools wie Snipbird.com)
Verwendung in Marketingmaßnahmen, Ads, Präsentationen, Plattformen oder Medienkanälen (inkl. Drittplattformen wie YouTube, Meta, Google Ads)
Der Speaker versichert, über alle erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an eingereichtem Material zu verfügen.
4. Bewerbung eigener Produkte (Pitching)
Eigene Produkte oder Dienstleistungen dürfen im Vortrag thematisch passend und in angemessenem Umfang vorgestellt werden.
Der Veranstalter behält sich vor, bei aktiver Bewerbung eine Affiliate-Vereinbarung zu verlangen. Provision (z. B. 30 %) und Plattform (z. B. Thrivecart, Digistore24, CopeCart) werden individuell abgestimmt.
Der Veranstalter darf bereitgestellte Affiliate-Links dauerhaft nutzen.
5. Öffentlichkeitsmaterial & Veröffentlichung
Der Speaker stellt folgende Materialien rechtzeitig bereit:
Titel und Beschreibung des Vortrags
Portraitfoto (mind. 1000×1000 px, rechtefrei verwendbar)
Kurzbiografie / Speaker-Profil
Diese Inhalte dürfen verwendet werden für (nicht abschließend):
Veröffentlichung auf der OGcon-Website, im Programmlisting, Speaker-Bereich
Versand über E-Mails, Newsletter, digitale Booklets und Teilnahmezertifikate
Werbung in sozialen Medien, auf Landingpages und in bezahlten Werbenetzwerken (z. B. Meta, LinkedIn, Google, TikTok, YouTube)
Erstellung von grafischen Assets, KI-generierten Visuals, Snippets, Bannern oder Teasern
Integration in Trailer, Ads, Zusammenschnitten, Partner- oder Medienkommunikation
6. Marketingbeitrag des Speakers
Der Speaker verpflichtet sich, seine Teilnahme an der OGcon mindestens zweimal öffentlich zu kommunizieren, z. B. über Social Media, E-Mail-Newsletter, Blog, Podcast, YouTube oder LinkedIn.
Der Veranstalter stellt hierfür individualisierte Werbemittel (z. B. Templates, Banner, Textbausteine) zur Verfügung.
Zeitpunkt, Kanal und Tonalität können in Absprache abgestimmt werden.
7. Ausschlussrecht
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen:
Speaker aus dem Line-up zu entfernen
eingereichte Inhalte nicht zu veröffentlichen, zu kürzen oder zu modifizieren
Beiträge bei Rechtsverstößen oder inhaltlicher Unvereinbarkeit nachträglich zu deaktivieren
Daraus entsteht kein Anspruch auf Veröffentlichung, Rücknahme der Entscheidung oder Entschädigung.
8. Haftungsausschluss
Der Speaker trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit aller eingereichten Inhalte.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Aussagen, Empfehlungen oder Folgen, die aus der Nutzung oder Umsetzung dieser Inhalte entstehen.
Bei rechtlichen Verstößen (z. B. Urheberrechtsverletzung, Persönlichkeitsrechtsverletzung) behält sich der Veranstalter das Recht vor, Inhalte ohne Vorankündigung und ohne Ersatzanspruch zu sperren oder zu entfernen.
9. Sonstige Bestimmungen
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine rechtskonforme Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt, tritt an deren Stelle.
Deutungshoheit: Alle inhaltlichen Definitionen, Auslegungen, redaktionellen Entscheidungen und Weiterverarbeitungen im Rahmen der OGcon, insbesondere bei KI-gestützten Inhalten (z. B. Snippets, Transkriptionen, Umformulierungen), unterliegen ausschließlich dem Veranstalter.
Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Gronau (Westf.).
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